Ulrike Müller Pressebild hohe Auflösung 02

Pressemitteilung, 15. Januar 2021
Teichfischerei leistet Beitrag zur Artenvielfalt

Pressemitteilung. 15.Januar 2021

Teichfischerei leistet Beitrag zur Artenvielfalt

Ulrike Müller positioniert sich gegen geplantes Verbot in Schutzgebieten
 
Am gestrigen Donnerstag, 14. Januar, diskutierte der Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit im Europaparlament (ENVI) die Biodiversitätsstrategie der EU-Kommission. Ulrike Müller thematisierte in diesem Kontext die Rolle der Teichfischerei und ihren potentiell förderlichen Beitrag zur Artenvielfalt. In dieser Frage hatte Müller bereits im Dezember 2020 eine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung an die Kommission gerichtet.
 
Kommissionsvorschlag: Keine Bewirtschaftung in Schutzgebieten
In der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 schlägt die Kommission vor, zehn Prozent der EU-Landflächen unter strengen Schutz zu stellen. Im Oktober vergangenen Jahres folgte ein Entwurf von Kriterien und Leitlinien für Schutzgebietsausweisungen. Diese sehen vor, dass „extraktive Aktivitäten” wie Bergbau, Fischerei und Jagd oder Forstwirtschaft mit diesem Schutzniveau nicht länger vereinbar sein sollen.
 
Müller: Teichfischerei leistet Beitrag zu Biodiversität
Müller, stellvertretendes Mitglied im ENVI, tritt gegen diese weitreichenden Einschränkungen ein und verweist insbesondere auf das Beispiel der Teichfischerei. Sie argumentiert, dass Teichfischereiwirtschaft mit ihren kulturell tradierten Bewirtschaftungsmethoden vielmehr einen wichtigen Beitrag zu den Zielen der Biodiversitäts- und der Farm-to-Fork-Strategie leiste:

“Kultivierte Teichgebiete bieten Lebensraum für viele oft seltene Arten, leisten positive Beiträge für Klima und Wasserhaushalt, dienen als Nährstoffsenke und Sedimentrückhalt sowie nicht zuletzt der nachhaltigen Produktion regionaler Lebensmittel. Teichfischerei ist damit ein erstklassiges Beispiel für eine produktive Nutzung im Einklang mit hohen Schutzzielen”, so Müller.

Sie warnt: “Die Einstellung der Teichbewirtschaftung in geschützten Gebieten würde zwangsläufig zu einem Verlust wertvoller Ersatzlebensräume führen und also der Biodiversität einen Bärendienst erweisen.”
 
Müller: Artenschutz und Bewirtschaftung können vereinbar sein
In ihrer gestrigen Intervention im ENVI brachte Müller ihre Überzeugung zum Ausdruck, dass sich Landnutzung und strenger Schutz nicht grundsätzlich ausschließen. Solche Formen biodiversitätsverträglicher oder sogar -förderlicher Bewirtschaftung von vorneherein auszuschließen, sei kontraproduktiv und untergrabe die Akzeptanz der Strategie besonders im ländlichen Raum, warnte Müller. Sie äußerte ihre Hoffnung, dass dieses Anliegen im entsprechenden ENVI-Bericht Berücksichtigung findet.
 
In ihrer Anfrage an die Kommission vom 17. Dezember 2020 fordert Müller von der Kommission eine Begründung für einen solchen Ausschluss von Bewirtschaftungsformen, die nachweislich eine positive Auswirkung auf die Artenvielfalt haben. Müller erfragt konkret eine Bestätigung für die traditionelle Teichbewirtschaftung als wichtigen Beitrag zur Erhaltung artenreicher Biotope. In diesem Falle sollte sie mit den Schutzzielen der Biodiversitätsstrategie explizit vereinbar sein, befindet Müller.

Link zur Anfrage:
https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/P-9-2020-006963_DE.html