Finanzen

Immer wieder sorgen die Einkünfte von Mandatsträgern für Diskussionen. Ich möchte als „gläserne Abgeordnete“ meine Bezüge offenlegen, um so für Transparenz zu sorgen. Wir Abgeordnete sind Volksvertreter und dazu gehört meinem Verständnis nach auch, dass die Bürger und Bürgerinnen wissen, wie viel ich als Mitglied des Europäischen Parlaments verdiene. Als Europaabgeordnete bin ich während der Sitzungswochen vor allem in Straßburg und Brüssel tätig. Darüber hinaus bin ich bei vielen politischen Veranstaltungen in ganz Deutschland und natürlich auch in meiner Heimat, dem Allgäu, unterwegs. Dabei fallen viele unterschiedliche Ausgaben an: Reisen zu den Dienstorten, Personalkosten für Mitarbeiter, für Veranstaltungen und Öffentlichkeitsarbeit – um nur die wichtigsten Posten zu nennen.

Im Einzelnen setzen sich meine Bezüge und Versorgungsleistungen wie folgt zusammen:

1. Dienst- und Versorgungsbezüge

Die monatlichen Dienstbezüge für Mitglieder des Europäischen Parlaments betragen 8.484,05 Euro brutto. Diese Bezüge werden aus den Haushalt des Parlaments bezahlt und unterliegen einer EU-Steuer und einem Versicherungsbeitrag, nach deren Abzug sie sich auf 6.611,47 Euro belaufen. Dieser Betrag wird dann in Deutschland noch versteuert.

Versorgungsbezüge

Nach dem Statut haben die ehemaligen Mitglieder des Europäischen Parlaments mit Vollendung des 63. Lebensjahres Anspruch auf eine Altersversorgung. Die Altersversorgung entspricht für jedes volle Jahr der Ausübung des Mandats 3,5 % der Dienstbezüge, insgesamt jedoch nicht mehr als 70 %. Die Kosten dieser Versorgungsbezüge werden vom Haushalt des Europäischen Parlaments getragen.

2. Allgemeine Kostenvergütung

Diese Vergütung ist zur Deckung aller Kosten bestimmt, die dem Mitglied in dem Mitgliedstaat entstehen, in dem es gewählt wurde; darunter fallen Kosten für Büroorganisation, Telefonrechnungen und Porto sowie für den Kauf, den Betrieb und die Wartung von Computer- und Telekommunikationsausstattung. Im Jahr 2017 beträgt die Vergütung monatlich 4.342 Euro.

3. Tagegeld

Das Parlament zahlt den Mitgliedern für die Zeiten der parlamentarischen Tätigkeiten eine Pauschalvergütung in Höhe von 306 Euro pro Tag zur Deckung aller ihrer Ausgaben. Das Parlament zahlt diese Vergütung nur, wenn das Mitglied eine offizielle Anwesenheitsliste unterschrieben hat.    

4. Reisekosten

Die meisten Sitzungen des Europäischen Parlaments wie Plenartagungen, Ausschuss- und Fraktionssitzungen finden in Brüssel oder Straßburg statt. Den Mitgliedern werden gegen Vorlage entsprechender Belege die tatsächlichen Kosten erstattet. Zusätzlich erhalten sie eine gemäß der Entfernung und Dauer der Reise festgesetzte pauschale Vergütung zur Deckung sonstiger Reisekosten – für zum Beispiel Autobahnmaut, Übergepäck oder Reservierungsgebühren.

Sonstige Reisekosten

Die Mitglieder müssen häufig in Ausübung ihres Mandats außerhalb oder innerhalb des Mitgliedstaats, in dem sie gewählt wurden, Reisen unternehmen, ohne dabei jedoch an offiziellen Sitzungen teilzunehmen (z. B. zur Teilnahme an einer Konferenz oder zwecks eines Arbeitsbesuchs).

Daher haben die Mitglieder für Tätigkeiten außerhalb des Mitgliedstaats, in dem sie gewählt wurden, Anspruch auf Erstattung der Reisekosten, der Kosten für ihre Unterkunft und der mit der Reise verbundenen Nebenkosten bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 4.264 Euro. Für Tätigkeiten innerhalb des Mitgliedstaats, in dem sie gewählt wurden, werden nur die Reisekosten erstattet. Dabei gelten je nach Mitgliedstaat unterschiedliche Höchstbeträge pro Jahr.

5. Regelungen für die Personalausstattung

2017 beträgt der verfügbare monatliche Höchstbetrag 24.164 Euro je Mitglied. Dieser Betrag fließt nicht an die Abgeordneten, sondern wird an die Assistenten, die die Bedingungen erfüllen und einen gültigen Vertrag besitzen, als Gehalt sowie an die für die Erhebung der Lohnsteuern zuständigen Behörden gezahlt. Enge Verwandte dürfen die Abgeordneten nicht als Assistenten einstellen. Ihre Assistenten müssen Tätigkeiten meiden, durch die ein Interessenkonflikt aufkommen könnte.

Quelle: Europäisches Parlament